Rechtliches
Shopbedingungen und Widerruf
Regelungen für die einmalig bezahlten, unbefristeten kosmetischen Unterstützer-Ränge Cinder, Ember und Ashenlord.
Rechtlicher Entwurf: Diese Fassung muss vor echten Livezahlungen fachlich geprüft werden. Gesetzliche Verbraucherrechte können durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen werden.
1. Anbieter und Vertragsgegenstand
Anbieter ist die im Impressum genannte verantwortliche Person. Verkauft werden rein kosmetische Unterstützer-Ränge für Ashencrest. Die Ränge gewähren keine kaufbaren Kampf-, Wirtschafts- oder Fortschrittsvorteile.
2. Preise und Laufzeit
Cinder kostet einmalig 10 €, Ember einmalig 25 € und Ashenlord einmalig 50 €. Es entsteht kein Abonnement. Der gekaufte Rang gilt unbefristet für das bestätigte Discord- und Minecraft-Konto, solange Ashencrest und die zugehörigen Dienste betrieben werden und das Konto nicht aufgrund eines schweren Regelverstoßes gesperrt wird.
3. Zuordnung und Freischaltung
Vor dem Kauf müssen das Discord-Konto und der Minecraft-Name bestätigt werden. Die Discord-Rolle wird erst nach serverseitiger Stripe-Zahlungsbestätigung aktiviert. Die Minecraft-Zuordnung erfolgt über die vorgesehene DiscordSRV- und LuckPerms-Synchronisierung.
4. Sofortige Ausführung und Widerruf
Die kaufende Person verlangt vor dem Bezahlen ausdrücklich die sofortige Bereitstellung der digitalen Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt ihre Kenntnis, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung erlischt. Eine Bestätigung des Kaufs wird durch Stripe bereitgestellt.
5. Erstattungen und gesetzliche Rechte
Nach erfolgreicher Aktivierung wird keine freiwillige Erstattung angeboten. Gesetzliche Gewährleistungs-, Minderungs-, Beendigungs- und Erstattungsansprüche bleiben vollständig unberührt. Rückbuchungen oder Betrugsfälle können zur vorläufigen Sperrung des zugeordneten Ranges führen.
6. Sperren und Regelverstöße
Der Kauf eines Ranges schützt nicht vor Maßnahmen nach dem Regelwerk. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Konto gesperrt werden. Eine solche Maßnahme löscht den Kaufnachweis nicht und begründet nicht automatisch einen freiwilligen Erstattungsanspruch.